Fragen
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Vom Kunden häufig gestellte Fragen zur Immobilienbewertung...
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Inhaltsverzeichnis
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1. Was kostet ein Gutachten?
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2. Wird ein Vertrag abgeschlossen?
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3. Wie läuft denn so eine Gutachtenerstellung ab?
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4. Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
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5. Was ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?
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6. Wo finde ich nützliche links in Bewertungsfragen?
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1. Was kostet ein Gutachten?
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Das ist von Fall zu Fall verschieden. Es kommt in erster Linie auf den erforderlichen Aufwand und den Schwierigkeitsgrad an.
Bei Immobilienbewertungen sind daher auch die individuellen Gegebenheiten des zu bewertenden Objektes von Bedeutung.
Das Honorar wird als Zeithonorar berechnet.
Gerne sind wir auch bereit ein Pauschalhonorar zu kalkulieren.
Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige hat die unten aufgeführte Richtlinie (pdf-Datei) als Durchschnittsansätze veröffentlicht:
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| BVS-Honorarrichtlinie-2016 (BVS-Honorarrichtlinie.pdf - Größe: 117,71 KB)
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Gesetz der Wirtschaft:
Es gibt kaum etwas auf der Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften.
Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen.
Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand - die Leistung - die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.
Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten.
Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen.
John Ruskin
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2. Wird ein Vertrag abgeschlossen?
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In dem von uns formulierten "Sachverständigenvertrag" werden die wesentlichen Eckdaten schriftlich aufgenommen.
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3. Wie verläuft eine Gutachtenerstellung ?
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1. Abschluss eines Sachverständigenvertrages
2. Übergabe aller Unterlagen (sofern vorhanden) von Seiten des Auftraggebers: Mietaufstellung, evt. Abschriften der Mietverträge und der letzten Mietanpassungen, Baubeschreibung, Berechnung von Wohnfläche, Bruttorauminhalt bzw. umbautem Raum, aktueller Grundbuchauszug, aktuelle Aufstellung der Betriebs- und Bewirtschaftungskosten, Katasterkarte bzw. Flurkarte, Auszug aus dem Baulastenverzeichnis, Erschließungsbeitragsbescheinigung, Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Angaben zum Baujahr, evtl. Lageplan, Informationen über eventuelle Modernisierungen mit Jahresangabe, Informationen über Anbauten oder evt. bestehende Bauschäden- bzw. mängel bzw. verdeckten Bauwerksschäden, Energieausweis, ggf. Auskunft aus dem Altlastenverzeichnis etc.
bei Vorhandensein von Rechten und Belastungen ggf. zusätzlich: Eintragungsbewilligungen, Erbbaurechtsverträge;
ergänzend bei Wohn- und Teileigentum: Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Wohngeldabrechnung
3. Vereinbarung und Durchführung eines Ortsbesichtigungstermins Der Sachverständige besichtigt das zu bewertende Objekt, erstellt Fotos und fertigt ein Protokoll über die Ausstattung und den Zustand der Immobilie etc. an.
4. Beschaffung der erforderlichen Unterlagen von unserer Seite
5. Einholung von aktuellen Ämterinformationen
6. Erstellung des Gutachtens in der vom Auftraggeber gewünschten Anzahl
7. Übergabe der Gutachten an den Auftraggeber sowie Rechnungsstellung
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4. Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
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Unser Büro ist bekannt dafür, dass wir auch in kurzer Zeit Gutachten in der gewohnt hohen Qualität erstellen können.
Bei Eilaufträgen sind wir in der Lage bereits wenige Tage nach dem Ortstermin das Gutachten anzufertigen.
Grundsätzlich gilt: Die Erstellung eines Gutachtens erfordert im Normalfall ca. drei bis vier Wochen.
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5. Was ist ein von der IHK öffentlich bestellter & vereidigter Sachverständiger?
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Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind gerichtlich anerkannte, geprüfte Sachverständige, die über die höchstmögliche Qualifikation in Bewertungsfragen verfügen.
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Weiterführende Informationen bietet die Website der Industrie- und Handelskammer an. Klicken Sie bei Interesse auf das Symbol der IHK.
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6. Wo finde ich nützliche links in Bewertungsfragen?
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7. Social Media
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